München (dpa) - Die Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm müssen die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, weiter verteidigen. Das Oberlandesgericht München lehnte einen Antrag der drei Verteidiger ab, sie von ihrem Mandat zu entbinden. Weil es sich um Pflichtverteidiger handelt, konnte allein das Gericht darüber entscheiden. Zuvor hatten sich die Bundesanwaltschaft und mehrere Nebenklage-Anwälte dagegen ausgesprochen, die drei Verteidiger ziehen zu lassen. Zschäpe muss sich als mutmaßliche Mittäterin der zehn Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ verantworten.
Prozesse:Gericht lehnt Entlassung der Zschäpe-Verteidiger ab
München (dpa) - Die Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm müssen die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, weiter verteidigen. Das Oberlandesgericht München lehnte einen Antrag der drei Verteidiger ab, sie von ihrem Mandat zu entbinden. Weil es sich um Pflichtverteidiger handelt, konnte allein das Gericht darüber entscheiden. Zuvor hatten sich die Bundesanwaltschaft und mehrere Nebenklage-Anwälte dagegen ausgesprochen, die drei Verteidiger ziehen zu lassen. Zschäpe muss sich als mutmaßliche Mittäterin der zehn Morde des "Nationalsozialistischen Untergrunds" verantworten.
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