Düsseldorf (dpa) - Im Streit um Angaben auf einer Kondompackung droht dem Berliner Hersteller Einhorn eine weitere Niederlage. Die Angabe „entspricht bis zu 21 Orgasmen“ auf einer Verpackung mit sieben Kondomen ist nach Ansicht des Düsseldorfer Landgerichts zur Täuschung geeignet und kann zum Mehrfachgebrauch verleiten. „Deswegen haben wir das verboten“, sagte die Vorsitzende Richterin. Sie bezog sich dabei auf die einstweilige Verfügung, die das Gericht bereits auf Antrag eines Kölner Konkurrenten erlassen hatte. Dagegen hatte die Berliner Firma Widerspruch eingelegt.
Prozesse:Gericht kritisiert Kondom-Hersteller für Angaben auf Verpackung
Düsseldorf (dpa) - Im Streit um Angaben auf einer Kondompackung droht dem Berliner Hersteller Einhorn eine weitere Niederlage. Die Angabe "entspricht bis zu 21 Orgasmen" auf einer Verpackung mit sieben Kondomen ist nach Ansicht des Düsseldorfer Landgerichts zur Täuschung geeignet und kann zum Mehrfachgebrauch verleiten. "Deswegen haben wir das verboten", sagte die Vorsitzende Richterin. Sie bezog sich dabei auf die einstweilige Verfügung, die das Gericht bereits auf Antrag eines Kölner Konkurrenten erlassen hatte. Dagegen hatte die Berliner Firma Widerspruch eingelegt.
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