Prozesse:Gericht: Familiäre Verfolgung kann Flüchtlingsstatus begründen

Stuttgart (dpa) - Wenn eine Frau in Afghanistan gegen den Willen ihrer Familie heiratet und deswegen verfolgt wird, kann sie in Deutschland als Flüchtling anerkannt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. Drohe der Betroffenen Gefahr für Leib und Leben, weil sie nach patriarchalischen Anschauungen die Familie entehrt haben soll, stelle dies eine Verfolgung wegen des Geschlechts dar, heußt es im Urteil. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Asylantrag des klagendes Ehepaares abgelehnt, da keine staatliche oder landesweite Verfolgung vorliege.

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Stuttgart (dpa) - Wenn eine Frau in Afghanistan gegen den Willen ihrer Familie heiratet und deswegen verfolgt wird, kann sie in Deutschland als Flüchtling anerkannt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. Drohe der Betroffenen Gefahr für Leib und Leben, weil sie nach patriarchalischen Anschauungen die Familie entehrt haben soll, stelle dies eine Verfolgung wegen des Geschlechts dar, heußt es im Urteil. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Asylantrag des klagendes Ehepaares abgelehnt, da keine staatliche oder landesweite Verfolgung vorliege.

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