Köln (dpa) - Chronisch kranke Patienten dürfen ausnahmsweise privat die illegale Droge Cannabis züchten. Das Kölner Verwaltungsgericht erlaubte den Anbau zu Therapiezwecken, wenn den Kranken sonst nichts gegen ihre Schmerzen hilft. Die Richter gaben damit entsprechenden Klagen von Schwerkranken statt. Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter bestimmten Bedingungen als „Notlösung“ erlaubt werden, hieß es. Das Urteil könnte als Präzedenzfall weitere Klagen auf eine Anbauerlaubnis nach sich ziehen.
Prozesse:Gericht erlaubt Patienten Cannabis-Anbau gegen Schmerzen
Köln (dpa) - Chronisch kranke Patienten dürfen ausnahmsweise privat die illegale Droge Cannabis züchten. Das Kölner Verwaltungsgericht erlaubte den Anbau zu Therapiezwecken, wenn den Kranken sonst nichts gegen ihre Schmerzen hilft. Die Richter gaben damit entsprechenden Klagen von Schwerkranken statt. Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter bestimmten Bedingungen als "Notlösung" erlaubt werden, hieß es. Das Urteil könnte als Präzedenzfall weitere Klagen auf eine Anbauerlaubnis nach sich ziehen.
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