Gera:Revision im Jungsturm-Prozess: Erneut Jugendstrafe verhängt

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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

In einem Revisionsverfahren zum sogenannten Jungsturm-Prozess ist der Angeklagte erneut zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gera habe es...

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Gera (dpa/th) - In einem Revisionsverfahren zum sogenannten Jungsturm-Prozess ist der Angeklagte erneut zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gera habe es als erwiesen angesehen, dass der Mann unter anderem Mitglied in einer kriminellen Vereinigung gewesen sei und sich zudem verschiedener Körperverletzungen schuldig gemacht habe, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage. „Gegen den Angeklagten wurde deswegen eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde“, sagte er. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts rechtskräftig.

Im ursprünglichen Jungsturm-Verfahren war der Mann wegen dieser Tatvorwürfe Anfang 2021 noch zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Er hatte Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, die an eine andere Kammer des Landgerichts Gera verwiesen wurde.

Insgesamt standen beim Jungsturm-Prozess in Gera vier Angeklagte vor Gericht. Die drei anderen Männer waren wegen ihrer Mitgliedschaft beim Jungsturm sowie gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Der Mann, dessen Revision gegen das damals gefällte Urteil nun verhandelt wurde, war zu den verschiedenen Tatzeitpunkten 18 oder 19 Jahre alt gewesen. Der Bundesgerichtshof hatte die Höhe der verhängten Jugendstrafe beanstandet und die Entscheidung über die Strafhöhe an eine andere Strafkammer in Gera zurückverwiesen.

Beim Jungsturm handelt es sich um eine Fan-Gruppierung aus dem Umfeld des FC Rot-Weiß Erfurt. Nach vormaligen Einschätzungen von Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln sich dort gewaltbereite und auch rechtsgerichtete Fußballfans. Das Landgericht hatte es in seinem Urteil aus dem Jahr 2021 als erwiesen angesehen, dass sich die vier Angeklagten in wechselnder Besetzung zu Schlägereien mit anderen Hooligan-Gruppen getroffen und Fans des FC Carl Zeiss Jena überfallen hatten, etwa an den Bahnhöfen Saalfeld und Gotha 2018 und 2019. Jena-Fans gelten als eher links eingestellt.

© dpa-infocom, dpa:220810-99-341858/2

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