Gera:Missbrauchs-Prozess: 56-Jähriger legt Revision ein

Gera (dpa/th) - Ein wegen Missbrauchs seiner Enkelin zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilter 56-Jähriger geht gegen die Entscheidung des Landgerichts Gera vor. Der Verteidiger des Mannes habe Revision gegen das Urteil eingelegt, sagte Gerichtssprecherin Silke Hollandmoritz am Dienstag. Die 2. Strafkammer des Landgerichts Gera hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann seine Enkelin über einen Zeitraum von rund sechs Jahren in mindestens 73 Fällen sexuell missbrauchte.

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Gera (dpa/th) - Ein wegen Missbrauchs seiner Enkelin zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilter 56-Jähriger geht gegen die Entscheidung des Landgerichts Gera vor. Der Verteidiger des Mannes habe Revision gegen das Urteil eingelegt, sagte Gerichtssprecherin Silke Hollandmoritz am Dienstag. Die 2. Strafkammer des Landgerichts Gera hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann seine Enkelin über einen Zeitraum von rund sechs Jahren in mindestens 73 Fällen sexuell missbrauchte.

Der beschuldigte Deutsche hatte die Vorwürfe bestritten und angegeben, das Kind habe ihn zu sexuellen Handlungen aufgefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert, der Verteidiger des Mannes auf eine Strafe von sechs bis sieben Jahren plädiert.

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