Gera:Haftstrafe für Mann wegen gefährlicher Körperverletzung

Gera (dpa/th) - Weil er seinem Halbbruder mit einem Messer Schnittverletzungen zugefügt hat, ist ein 53-Jähriger in Gera wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahre Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht am Montag die sofortige Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Nach Überzeugung der Richter hat der 53-Jährige das Opfer im Dezember vergangenen Jahres am Hals, im Gesicht und an der Hand verletzt. Den ursprünglichen Tatvorwurf des versuchten Totschlags sahen sie aber als nicht erwiesen an. Die Beweisaufnahme habe keinerlei Anhaltspunkt dafür ergeben, dass der Mann seinen Halbbruder habe töten wollte.

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Gera (dpa/th) - Weil er seinem Halbbruder mit einem Messer Schnittverletzungen zugefügt hat, ist ein 53-Jähriger in Gera wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahre Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht am Montag die sofortige Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Nach Überzeugung der Richter hat der 53-Jährige das Opfer im Dezember vergangenen Jahres am Hals, im Gesicht und an der Hand verletzt. Den ursprünglichen Tatvorwurf des versuchten Totschlags sahen sie aber als nicht erwiesen an. Die Beweisaufnahme habe keinerlei Anhaltspunkt dafür ergeben, dass der Mann seinen Halbbruder habe töten wollte.

Der Verurteilte lebte mit zwei Halbbrüdern und der gemeinsamen Mutter auf einem Vier-Seiten-Hof in Mertendorf (Saale-Holzland-Kreis), wo er die alte Frau pflegte. Seine Brüder warfen ihm immer wieder vor, er arbeite nicht genug. Dabei kam es häufig zu Streitigkeiten, die auch gewaltsam ausgetragen wurden. Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat im Dezember betrunken. Eine Gutachterin attestierte ihm eine fortgeschrittene Alkoholsucht.

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