Fulda:Verfahrenseinstellung zu tödlichem Unfall am Bahnhof

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Das Landgericht Fulda hat das Verfahren um den tödlichen Glatteisunfall einer Schülerin an einem Bahnhof in Osthessen gegen Geldauflagen eingestellt. Drei...

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Fulda (dpa/lhe) - Das Landgericht Fulda hat das Verfahren um den tödlichen Glatteisunfall einer Schülerin an einem Bahnhof in Osthessen gegen Geldauflagen eingestellt. Drei damalige Mitarbeiter der Deutschen Bahn und der Geschäftsführer einer mit dem Winterdienst beauftragten Firma waren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt gewesen. Eine 16-Jährige war im Februar 2010 auf einem vereisten Bahnsteig in Neuhof im Kreis Fulda ausgerutscht und ins Gleisbett gefallen. Dort wurde sie von einem einfahrenden Regionalzug erfasst und getötet.

Der Vorsitzende Richter sprach am Dienstag von einer Verkettung unglücklicher Umstände, die zu dem Unfall geführt hätten: ein extremer Winter kombiniert mit Sorglosigkeit, den zahlreichen Schülern am Bahnsteig und vor allem den großen Schwachstellen durch das System der Deutschen Bahn mit Tochtergesellschaften und Subunternehmen.

Eine dermaßen gefahrenträchtige Wettersituation und die baulichen Mängel der Bahnsteigkante hätten ein besonders sorgfältiges Streuen und Räumen erfordert, sagte der Vorsitzende Richter. So hätte der tödliche Unfall verhindert werden können. In Deutschland gebe es aber kein Strafrecht gegenüber Konzernen, sondern nur gegenüber Einzelpersonen. In diesem Fall sei die Verantwortung für die vielen Fehler nur schwer den einzelnen Angeklagten zuzuordnen gewesen.

Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der Bahnsteig am Tag des Unfalls nicht durchgängig und auf einem zu schmalen Stück von Schnee und Eis geräumt war. Bei einer Verurteilung hätte den Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe gedroht.

Der 46-jährige Leiter des beauftragten Winterdienstes muss nun 3600 Euro an die Bahnhofsmission Fulda zahlen. Der Fahrdienstleiter (41), der Winterdienstkoordinator (67) und der Bahnhofsmanager (67) der Deutschen Bahn müssen jeweils 1200 Euro an den Weißen Ring, die Arbeitsgemeinschaft der Gefangenen- und Haftentlassenen-Hilfe und den Fuldaer Verein für Opferbetreuung zahlen.

Die Mutter der getöteten Schülerin, die als Nebenklägerin in dem Prozess aufgetreten war, zeigte sich anschließend verständnisvoll. Sie habe nur Aufklärung gewollt, aber keine Vergeltung, sagte sie. Gegen die Entscheidung des Gerichts gibt es keine weiteren Rechtsmittel, da eine Verfahrenseinstellung kein Urteil ist.

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