Frankfurt am Main:Versuchte Strafvereitelung: Polizist vor Gericht

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Unter dem Vorwurf der versuchten Strafvereitelung hat sich seit Mittwoch ein 57 Jahre alter Polizist vor dem Amtsgericht Frankfurt zu verantworten. Er legte gegen einen Strafbefehl Einspruch ein, nach dem er eine Geldstrafe von 3600 Euro (60 Tagessätze) zahlen soll. Dieser Entscheidung zufolge hatte er sich nach einer feucht-fröhlichen Weihnachtsfeier im vergangenen Jahr unzulässigerweise bei Vorgesetzten für einen Kollegen eingesetzt, der zuvor stark alkoholisiert in eine Verkehrskontrolle geraten war. Er soll am frühen Morgen die Vorgesetzte angerufen und in unfreundlichem Tonfall gebeten haben, den Kollegen "ohne weitere Maßnahmen" nach Hause zu schicken. Hätte die Vorgesetzte diese Aufforderung befolgt, wäre der Blutalkoholgehalt von 1,5 Promille nicht entdeckt worden.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Unter dem Vorwurf der versuchten Strafvereitelung hat sich seit Mittwoch ein 57 Jahre alter Polizist vor dem Amtsgericht Frankfurt zu verantworten. Er legte gegen einen Strafbefehl Einspruch ein, nach dem er eine Geldstrafe von 3600 Euro (60 Tagessätze) zahlen soll. Dieser Entscheidung zufolge hatte er sich nach einer feucht-fröhlichen Weihnachtsfeier im vergangenen Jahr unzulässigerweise bei Vorgesetzten für einen Kollegen eingesetzt, der zuvor stark alkoholisiert in eine Verkehrskontrolle geraten war. Er soll am frühen Morgen die Vorgesetzte angerufen und in unfreundlichem Tonfall gebeten haben, den Kollegen „ohne weitere Maßnahmen“ nach Hause zu schicken. Hätte die Vorgesetzte diese Aufforderung befolgt, wäre der Blutalkoholgehalt von 1,5 Promille nicht entdeckt worden.

Vor Gericht ließ der Angeklagte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft über seinen Verteidiger bestreiten. Es sei ihm bei dem nächtlichen Anruf auf dem Revier lediglich darum gegangen, dass der Kollege sicher nach Hause komme. Dies habe seiner „Fürsorgepflicht“ entsprochen. Keinesfalls habe er sich in die Ermittlungsarbeit seiner Kollegen einmischen wollen. Zwei Kollegen bestätigten im Zeugenstand jedoch die Darstellung der Vorgesetzten, die selber allerdings unentschuldigt dem Prozess fernblieb.

Das Gericht verhängte daraufhin 150 Euro Ordnungsgeld gegen die Polizeibeamtin und setzte einen weiteren Verhandlungstermin für den 3. Januar fest.

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