Frankfurt am Main:Urteil: Golduhren als Hausrat nicht unbegrenzt versicherbar

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Auch wenn eine wertvolle Golduhr vom Träger nur als Zeitmesser angesehen wird, ist sie kein schnödes Stück Hausrat, sondern als Wertgegenstand zu betrachten. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Der Kläger hatte seine Hausratsversicherung verklagt, nachdem bei einem Raubüberfall in seinem Haus zwei Golduhren gestohlen wurden. Während der Tat waren die Uhren nicht im Tresor gelagert.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Auch wenn eine wertvolle Golduhr vom Träger nur als Zeitmesser angesehen wird, ist sie kein schnödes Stück Hausrat, sondern als Wertgegenstand zu betrachten. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Der Kläger hatte seine Hausratsversicherung verklagt, nachdem bei einem Raubüberfall in seinem Haus zwei Golduhren gestohlen wurden. Während der Tat waren die Uhren nicht im Tresor gelagert.

Die Versicherung zahlte für den Verlust der Uhren eine Summe von 20 000 Euro - die Höchstgrenze für den Verlust von Wertsachen in ihren Bedingungen. Der Kläger forderte dagegen den Wiederbeschaffungswert in Höhe von 80 000 Euro und argumentierte, dass es sich nicht um Wertsachen, sondern um Hausrat handele. Hauptzweck der Uhren sei nicht das „Schmücken des Trägers, sondern das Zeitmessen“.

Nachdem bereits das Landgericht die Klage abgewiesen hatte, kamen auch die OLG-Richter zu dem Schluss, dass Versicherungsnehmer mit einer Entschädigungsgrenze für Schmuck und Wertsachen ohne sichere Aufbewahrung rechnen müssten. Hohe Einzelrisiken könnten gesondert versichert werden.

Während der Kläger die Versicherungsdefinition von Wertsachen als „alle Sachen aus Gold und Platin“ für überraschend und intransparent hielt, wies das Gericht seine Klage zurück: Da beide Uhren aus massivem Gold hergestellt worden seien, seien sie unzweifelhaft eine „Sache aus Gold“ und damit Wertgegenstände, hieß es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil.

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