Frankfurt am Main:Urteile wegen Terrorfinanzierung: Haftstrafen ohne Bewährung

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Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. (Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild)

Mit zwei Haft- und einer Bewährungsstrafe wegen Terrorismus-Finanzierung ist der Prozess gegen ein mutmaßliches Salafisten-Trio in Frankfurt zu Ende gegangen....

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Mit zwei Haft- und einer Bewährungsstrafe wegen Terrorismus-Finanzierung ist der Prozess gegen ein mutmaßliches Salafisten-Trio in Frankfurt zu Ende gegangen. Im Falle eines 22 Jahre alten Offenbachers verhängte das Landgericht am Montag drei Jahre und zwei Monate, im Falle eines 32 Jahre alten Mannes aus Wiesbaden zwei Jahre und zehn Monate. Dessen aus Frankfurt kommender Zwillingsbruder wurde zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Hier fiel der Richterspruch milder aus, weil das Gericht - anders als bei den anderen Männern - keinen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sah.

Laut Urteil hatte das Männer-Trio vor, Anschläge auf Polizeibeamte und größere Menschengruppen zu verüben. Dafür wollten sie ein Kalaschnikow-Gewehr kaufen, für das 1600 Euro vom Job-Center ausgegeben werden sollten. Der in einem Fitnessstudio eingefädelte Kauf kam jedoch nicht zustande. Ein kurzzeitig angemietetes Transportfahrzeug wurde ebenfalls wieder zurückgegeben, noch bevor es Vorbereitungen zu Anschlägen und Gewalttaten gegeben hatte. Auch die Staatsanwaltschaft ging deshalb am Ende nicht mehr von einer Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aus, sondern lediglich von Terrorismus-Finanzierung, einem weniger schwer sanktionierten Tatbestand.

Auf die Aktivitäten der Männer war die Polizei im Frühjahr vergangenen Jahres aufmerksam geworden und hatte sie observiert. Im Mai wurden sie schließlich festgenommen. Einer der Zwillingsbrüder wurde nach einem schnellen Geständnis bereits von der Untersuchungshaft verschont. Nach der Urteilsverkündung am Montag wurden auch die beiden anderen Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt - eine elektronische Fußfessel und strenge Meldeauflagen reichen nach Ansicht der Staatsschutzkammer aus, um die Männer an einer möglichen Flucht zu hindern.

Strafmildernd wurde darüber hinaus der Umstand gewertet, dass sich die Männer zwischenzeitlich aus der salafistischen Szene gelöst haben. Vor Gericht hatten alle Drei Geständnisse abgelegt. Weil der 22-Jährige damit bis zum vorletzten Verhandlungstag des seit Mai laufenden Prozesses gewartet hatte, fiel die Strafe für ihn etwas höher aus. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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