Frankfurt am Main:Urteil gegen Schwesta Ewa vom Bundesgerichtshof überprüft

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Frankfurter Urteil gegen die Rapperin Schwesta Ewa wird vom Bundesgerichtshof überprüft. Sowohl die Sängerin als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen die Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft Revision ein, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag. Die 32-Jährige war vergangene Woche unter anderem wegen 35-facher Körperverletzung, Steuerhinterziehung und sexueller Verführung Minderjähriger verurteilt worden. Von den Anklagepunkten der Zuhälterei und des Menschenhandels wurde Schwesta Ewa freigesprochen. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung über die Revision berichtet.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Frankfurter Urteil gegen die Rapperin Schwesta Ewa wird vom Bundesgerichtshof überprüft. Sowohl die Sängerin als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen die Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft Revision ein, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag. Die 32-Jährige war vergangene Woche unter anderem wegen 35-facher Körperverletzung, Steuerhinterziehung und sexueller Verführung Minderjähriger verurteilt worden. Von den Anklagepunkten der Zuhälterei und des Menschenhandels wurde Schwesta Ewa freigesprochen. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung über die Revision berichtet.

Während die Staatsanwaltschaft auch im Plädoyer auf diesen beiden Vorwürfen beharrte und eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten forderte, wollte die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren hinaus. Schwesta Ewa hatte die Steuerhinterziehung im Umfang von rund 60 000 Euro sowie zahlreiche Schläge gegen vier Prostituierte eingeräumt, die Rotlicht-Vorwürfe jedoch energisch bestritten. Das Gericht setzte den Haftbefehl gegen Schwesta Ewa aus, sie kam damit nach knapp acht Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß.

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