Frankfurt am Main:Sechs Jahre Haft nach Messerattacke wegen Grußverweigerung

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er aus Ärger über einen ausgebliebenen Gruß einen Landsmann mit einem Messer schwer verletzt hat, ist ein 37 Jahre alter Algerier am Donnerstag vom Landgericht Frankfurt zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer ging von einem versuchten Totschlag aus. Der Vorfall hatte sich bereits im August 2011 vor einem Lebensmittelgeschäft im Frankfurter Ostend ereignet, in dem das spätere Opfer einkaufen war. Nachdem es bereits einige Zeit zuvor zu Beleidigungen und Schlägen gekommen war, streckte der Angeklagte seinen 42 Jahre alten Landsmann laut Gericht auf dem Gehsteig mit drei Stichen in den Oberkörper nieder und äußerte dazu noch Tötungsabsichten. Das schwerverletzte Opfer musste eine Woche im Krankenhaus bleiben.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er aus Ärger über einen ausgebliebenen Gruß einen Landsmann mit einem Messer schwer verletzt hat, ist ein 37 Jahre alter Algerier am Donnerstag vom Landgericht Frankfurt zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer ging von einem versuchten Totschlag aus. Der Vorfall hatte sich bereits im August 2011 vor einem Lebensmittelgeschäft im Frankfurter Ostend ereignet, in dem das spätere Opfer einkaufen war. Nachdem es bereits einige Zeit zuvor zu Beleidigungen und Schlägen gekommen war, streckte der Angeklagte seinen 42 Jahre alten Landsmann laut Gericht auf dem Gehsteig mit drei Stichen in den Oberkörper nieder und äußerte dazu noch Tötungsabsichten. Das schwerverletzte Opfer musste eine Woche im Krankenhaus bleiben.

Der Messerstecher wurde kurz nach der Tat festgenommen, jedoch mehrere Monate später vom Oberlandesgericht aus verfahrenstechnischen Gründen wieder auf freien Fuß gesetzt. Bei dem ein Jahr später begonnen ersten Prozess stellte er sich nur kurzzeitig. Schon nach der Mittagspause kam er nicht wieder in den Gerichtssaal zurück und konnte schließlich erst im Sommer dieses Jahres erneut festgenommen werden. Strafverschärfend wertete das Gericht die schweren körperlichen und psychischen Folgen beim Opfer, die auch sechs Jahre nach der Tat noch anhielten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: