Frankfurt am Main:Schwangere Ehefrau erstickt: Mordprozess beginnt

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Er soll seine schlafende, hochschwangere Ehefrau im Bett erstickt haben - wegen Mordes hat sich deshalb vom Donnerstag (9.30 Uhr) an ein heute 37 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Frankfurt zu verantworten. Die Anklage geht darüber hinaus auch noch von Schwangerschaftsabbruch aus. Die damals 30-Jährige war im September vergangenen Jahres tot im Ehebett gefunden worden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen kam als Täter nur der Ehemann in Frage. Der Afghane soll das Gesicht der bäuchlings im Bett liegenden Frau so fest gegen das Kopfkissen gedrückt haben, dass sie keine Luft mehr bekommen und erstickt sein soll. In dem Raum in einer Übergangseinrichtung in Frankfurt-Bockenheim befanden sich auch noch die beiden Kinder des Ehepaars, vier und eineinhalb Jahre alt. Der Fötus im Körper der Frau konnte ebenfalls nicht mehr gerettet werden.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Er soll seine schlafende, hochschwangere Ehefrau im Bett erstickt haben - wegen Mordes hat sich deshalb vom Donnerstag (9.30 Uhr) an ein heute 37 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Frankfurt zu verantworten. Die Anklage geht darüber hinaus auch noch von Schwangerschaftsabbruch aus. Die damals 30-Jährige war im September vergangenen Jahres tot im Ehebett gefunden worden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen kam als Täter nur der Ehemann in Frage. Der Afghane soll das Gesicht der bäuchlings im Bett liegenden Frau so fest gegen das Kopfkissen gedrückt haben, dass sie keine Luft mehr bekommen und erstickt sein soll. In dem Raum in einer Übergangseinrichtung in Frankfurt-Bockenheim befanden sich auch noch die beiden Kinder des Ehepaars, vier und eineinhalb Jahre alt. Der Fötus im Körper der Frau konnte ebenfalls nicht mehr gerettet werden.

Die Staatsanwaltschaft geht vom Mordmerkmal der Heimtücke aus, weil das Opfer zum Zeitpunkt der Tat geschlafen habe und damit arg- und wehrlos gewesen sei. Als Tatmotiv sieht die Anklage Spannungen zwischen den Eheleuten, deren Zusammenleben überhaupt nur von den afghanischen Verwandten arrangiert worden sei. Der Mann habe die Tötung der Frau als einzige Möglichkeit gesehen, um aus der Verbindung wieder herauszukommen. In seinen Vernehmungen bei der Polizei bestritt der Angeklagte jedoch entschieden, etwas mit dem Tod der Frau zu tun zu haben. Er habe sie tot im Bett vorgefunden.

Die Schwurgerichtskammer steht vor einer umfangreichen Beweisaufnahme mit vielen Zeugen aus dem Umfeld der Familie sowie medizinischen Sachverständigen. Bis Ende September sind insgesamt neun Verhandlungstermine anberaumt.

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