Frankfurt am Main:Schuldunfähiger Messerstecher muss in Klinik

Frankfurt/Eschborn (dpa/lhe) - Das Landgericht Frankfurt hat einen jungen Mann nach einer Messerattacke auf einen Spaziergänger in die Psychiatrie eingewiesen. Der 20-Jährige hatte sein Opfer mit einem Stich lebensgefährlich verletzt. Im Prozess attestierte ein Gutachter dem Täter Schizophrenie. Deshalb stufte das Gericht ihn am Dienstag als schuldunfähig, aber gemeingefährlich ein. Das Risiko eines Rückfalls sei hoch. Mit dem Urteil folgten die Richter Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidiger. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Frankfurt/Eschborn (dpa/lhe) - Das Landgericht Frankfurt hat einen jungen Mann nach einer Messerattacke auf einen Spaziergänger in die Psychiatrie eingewiesen. Der 20-Jährige hatte sein Opfer mit einem Stich lebensgefährlich verletzt. Im Prozess attestierte ein Gutachter dem Täter Schizophrenie. Deshalb stufte das Gericht ihn am Dienstag als schuldunfähig, aber gemeingefährlich ein. Das Risiko eines Rückfalls sei hoch. Mit dem Urteil folgten die Richter Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidiger. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Tat passierte im März auf einem Feldweg in Eschborn. Dort bedrohte der 20-Jährige dem Gericht zufolge eine Gruppe von Männern, die in der Mittagspause spazieren gingen. Einem 36-Jährigen stach er plötzlich in die Brust, der Stich traf das Herz. Die Waffe soll der Täter aus dem Haus seiner Oma mitgenommen haben. Während des Prozesses hatte sich der drogenabhängige 20-Jährige nicht mehr an die Tat erinnern können.

Bereits vor dem Angriff hatte er immer wieder mit Messern hantiert. Seine Familie rief deshalb mehrfach die Polizei.

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