Frankfurt am Main:Schuldfrage zu Tod in der Nidda bleibt ungeklärt

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Knapp zwei Jahre nach dem Tod eines Mannes in der Nidda bei Frankfurt-Hausen bleibt die Schuldfrage ungeklärt. Das Amtsgericht Frankfurt stellte am Dienstag das Strafverfahren gegen einen 25 Jahre alten Mann wegen unklarer Beweislage ein. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, im Januar vergangenen Jahres bei einem Spaziergang am Niddaufer die Schreie des im eiskalten Wasser treibenden Mannes ignoriert und keine Rettungskräfte alarmiert zu haben. Die Anklage ging deshalb von unterlassener Hilfeleistung aus.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Knapp zwei Jahre nach dem Tod eines Mannes in der Nidda bei Frankfurt-Hausen bleibt die Schuldfrage ungeklärt. Das Amtsgericht Frankfurt stellte am Dienstag das Strafverfahren gegen einen 25 Jahre alten Mann wegen unklarer Beweislage ein. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, im Januar vergangenen Jahres bei einem Spaziergang am Niddaufer die Schreie des im eiskalten Wasser treibenden Mannes ignoriert und keine Rettungskräfte alarmiert zu haben. Die Anklage ging deshalb von unterlassener Hilfeleistung aus.

Der Angeklagte hingegen sagte, der betrunkene Mann habe zunächst am Flussufer gelegen, ein Mobiltelefon gehabt und gesagt, es sei alles in Ordnung. Erst als er eine Stunde später gemeinsam mit einem Bekannten an den Fluss zurückgekehrt sei, habe die Leiche des Mannes im Wasser geschwommen. Andere Augenzeugen gab es nicht - der Prozess wurde daher vorzeitig beendet.

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