Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eigentlich stand er im Verdacht, mit Drogen zu handeln, doch bei der Wohnungsdurchsuchung fanden die Ermittler Waffen: Eine „Pumpgun“ lag unter dem Bett, eine Schreckschusswaffe war im Kühlschrank versteckt. Am Montag verurteilte das Amtsgericht Frankfurt einen 26-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Während die Staatsanwaltschaft für eine Haftstrafe ohne Bewährung plädiert hatte, hielt das Gericht dem Angeklagten zugute, dass er sich nach dem Vorfall im November 2016 aus dem früheren Umfeld gelöst hat und seither keine weiteren Straftaten mehr vorkamen. Zudem verstießen die Waffen zwar gegen das Waffengesetz, Munition besaß der Mann jedoch nicht.