Frankfurt am Main:Rapperin Schwesta Ewa bleibt in Haft: Antrag abgelehnt

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die wegen Zuhälterei und Steuerhinterziehung in Frankfurt angeklagte Rapperin Schwesta Ewa bleibt in Untersuchungshaft. Das Landgericht wies am Dienstag einen Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls zurück. Es stehe längst noch nicht fest, dass die 32-Jährige eine Bewährungsstrafe erhalten werde, hieß es in der Begründung. Derzeit bestehe zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass sie wegen gefährlicher Körperverletzung und Steuerhinterziehung verurteilt werde. Ihr Anwalt hatte den Antrag mit der Aussicht auf eine Strafaussetzung begründet.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die wegen Zuhälterei und Steuerhinterziehung in Frankfurt angeklagte Rapperin Schwesta Ewa bleibt in Untersuchungshaft. Das Landgericht wies am Dienstag einen Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls zurück. Es stehe längst noch nicht fest, dass die 32-Jährige eine Bewährungsstrafe erhalten werde, hieß es in der Begründung. Derzeit bestehe zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass sie wegen gefährlicher Körperverletzung und Steuerhinterziehung verurteilt werde. Ihr Anwalt hatte den Antrag mit der Aussicht auf eine Strafaussetzung begründet.

Mehrere Zeuginnen hatten am Montag von schweren Misshandlungen berichtet, die Rapperin gleichzeitig aber von den Vorwürfen der Zuhälterei und des Menschenhandels entlastet. Ein Beamter der Steuerfahndung berichtete dem Gericht am Dienstag von den Ermittlungen gegen die Sängerin. Er bezifferte den von ihr hinterzogenen Betrag an Einkommenssteuern auf knapp 60 000 Euro. Ein kleinerer Anteil ihrer nicht gemeldeten Einkünfte stammte dabei aus ihrer Musikproduktion.

Nach derzeitiger Planung soll der Prozess am kommenden Dienstag (20. März) abgeschlossen werden.

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