Frankfurt am Main:Prozess um Schüsse: Rocker will bedroht worden sein

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Erstmals hat sich der nach den Schüssen in der Frankfurter Innenstadt angeklagte Hells Angels-Rocker zu den Vorwürfen geäußert. Über seinen Verteidiger ließ der 57-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt erklären, dass er am Tattag, dem 5. Mai vergangenen Jahres, zunächst von einem späteren Opfer mit einer Waffe bedroht worden sei. Der heute 57-Jährige steht wegen versuchten Mordes vor Gericht.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Erstmals hat sich der nach den Schüssen in der Frankfurter Innenstadt angeklagte Hells Angels-Rocker zu den Vorwürfen geäußert. Über seinen Verteidiger ließ der 57-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt erklären, dass er am Tattag, dem 5. Mai vergangenen Jahres, zunächst von einem späteren Opfer mit einer Waffe bedroht worden sei. Der heute 57-Jährige steht wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Der Angeklagte soll vor einer Bar gemeinsam mit einem weiteren Täter auf einen Geländewagen geschossen und zwei Insassen schwer verletzt haben. Einer von ihnen schwebte in Lebensgefahr. Eine Frau, die als Dritte in dem Wagen saß, blieb unverletzt. Hintergrund der Tat sollen Streitigkeiten und der Ausschluss eines der späteren Opfer aus der Rockergruppe gewesen sein.

Der Erklärung des Angeklagten vom Mittwoch zufolge soll das damals 41-jährige Opfer, das in Lebensgefahr geschwebt hatte, mit seinem Auto an dem Lokal vorbeigefahren sein, angehalten und in dem Wagen mit einer Waffe hantiert haben. Der Mann habe die Fahrertüre von innen aufgemacht und auf ihn geschossen. Erst danach habe er selbst geschossen, betonte der Angeklagte. Seine Waffe habe er stets zum „Selbstschutz“ dabei.

Bislang hatte der 57-Jährige in dem seit Mitte Mai laufenden Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Der von Schüssen seinerzeit schwer verletzte Fahrer, hatte vor Gericht aufgrund einer „posttraumatischen Belastungsstörung“ nicht vernommen werden können. Erst kürzlich hatte die Schwurgerichtskammer einen weiteren Gutachter beauftragt, der die Vernehmungsfähigkeit des Mannes zum Zeitpunkt seiner polizeilichen Vernehmung untersuchen soll. Der ursprünglich bis Ende Dezember terminierte Prozess verzögert sich dadurch voraussichtlich bis März.

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