Frankfurt am Main:Prozess um Hammermord: Schuldfähigkeit eingeschränkt

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein wegen tödlicher Hiebe auf seine Frau angeklagter Mann darf auf Strafmilderung hoffen. Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, das am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt vorgetragen wurde, war der 48 Jahre alte, aus Kamerun stammende Deutsche zum Tatzeitpunkt im Oktober 2016 nur eingeschränkt schuldfähig. Er habe die Tat in einer "klassischen Affektsituation" begangen. Der Mann hatte der Frau acht Schläge mit einem Hammerbeil versetzt und sich kurze Zeit später vom Dach eines Kaufhauses auf der Frankfurter Zeil 20 Meter in die Tiefe gestürzt, seiner schweren Verletzungen jedoch überlebt.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein wegen tödlicher Hiebe auf seine Frau angeklagter Mann darf auf Strafmilderung hoffen. Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, das am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt vorgetragen wurde, war der 48 Jahre alte, aus Kamerun stammende Deutsche zum Tatzeitpunkt im Oktober 2016 nur eingeschränkt schuldfähig. Er habe die Tat in einer „klassischen Affektsituation“ begangen. Der Mann hatte der Frau acht Schläge mit einem Hammerbeil versetzt und sich kurze Zeit später vom Dach eines Kaufhauses auf der Frankfurter Zeil 20 Meter in die Tiefe gestürzt, seiner schweren Verletzungen jedoch überlebt.

Trotz seiner vor der Tat wiederholt geäußerten Rachegedanken sei der Angeklagte ursprünglich davon überzeugt gewesen, dass er seiner Frau nichts antun werde. Als es am Morgen des Tattages zu einer banalen Kränkung gekommen sei, habe der Mann aber zugeschlagen. „Er hatte damit die eigene Selbstkontrolle eindeutig überschätzt“, sagte der Gutachter. Normalerweise neige der „psychisch völlig gesunde und intelligente“ Angeklagte nicht zur Gewalt.

Das Gutachten stand am Ende der Beweisaufnahme in dem seit Mitte vergangener Woche laufenden Verfahren. Den Planungen des Gerichts zufolge soll bereits in der kommenden Woche das Urteil fallen.

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