Frankfurt am Main:Prozess um Hammer-Mord an Lebensgefährtin wieder aufgenommen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Gut vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 29 Jahre alten Frau aus Frankfurt wird der Prozess gegen ihren Lebensgefährten vor dem Landgericht Frankfurt neu aufgerollt. Der heute 28 Jahre alte Italiener war im Juli 2015 von der Schwurgerichtskammer wegen Mordes "aus niedrigen Beweggründen" zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil jedoch keinen Bestand. Die BGH-Richter rügten insbesondere die Vernehmungsmethoden der Polizei - die Aussage des Beschuldigten hätte deshalb im Prozess nicht verwertet werden dürfen.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Gut vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 29 Jahre alten Frau aus Frankfurt wird der Prozess gegen ihren Lebensgefährten vor dem Landgericht Frankfurt neu aufgerollt. Der heute 28 Jahre alte Italiener war im Juli 2015 von der Schwurgerichtskammer wegen Mordes „aus niedrigen Beweggründen“ zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil jedoch keinen Bestand. Die BGH-Richter rügten insbesondere die Vernehmungsmethoden der Polizei - die Aussage des Beschuldigten hätte deshalb im Prozess nicht verwertet werden dürfen.

Der Angeklagte hatte die Lebensgefährtin aus dem Frankfurter Stadtteil Nied nach mehreren Monaten Beziehung im Juli 2014 in ihrer Wohnung mit neun Hammerschlägen getötet. Anschließend schnitt er ihr die Pulsadern mit einem Rasiermesser auf, um einen Selbstmord der als depressiv geltenden Frau vorzutäuschen. Hintergrund der Bluttat, die erst mehrere Tage später entdeckt wurde, waren Trennungsabsichten der Frau. Obwohl er finanziell dazu nicht annähernd in der Lage war, hatte er der Frau einen großzügigen Lebensstil mit Eigentumswohnung und Urlaubsfahrten versprochen.

Nachdem der Verdacht auf ihn gefallen war und er festgenommen wurde, hatten die Vernehmungsbeamten den Beschuldigten unter anderem mit seiner Mutter konfrontiert, um ein Geständnis zu erreichen. Dies wurde vom BGH moniert. Die Schwurgerichtskammer wird sich voraussichtlich vom 8. August an erneut mit dem Fall befassen, bestätigte die Staatsanwaltschaft am Freitag.

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