Frankfurt am Main:Prozess um Abriss von Rennbahn-Tribüne: Rennklub unterliegt

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Prozess um den Abriss der Tribüne an der Frankfurter Galopprennbahn hat der Frankfurter Rennklub eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Frankfurt hob am Freitag die einstweilige Verfügung auf, mit der der Stadt Frankfurt der Abriss der Tribüne zunächst untersagt worden war. Es bestehe kein Besitzschutz mehr für den Rennklub als ehemaligem Benutzer, hieß es in der Entscheidung. Der Klub habe seinen unmittelbaren Besitz an der Rennbahn bereits durch die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Stadt verloren. Die Stadt hatte im Juli ihre Räumungsklage vor dem Oberlandesgericht durchgesetzt und kurze Zeit später das Rennbahngelände übernommen.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Prozess um den Abriss der Tribüne an der Frankfurter Galopprennbahn hat der Frankfurter Rennklub eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Frankfurt hob am Freitag die einstweilige Verfügung auf, mit der der Stadt Frankfurt der Abriss der Tribüne zunächst untersagt worden war. Es bestehe kein Besitzschutz mehr für den Rennklub als ehemaligem Benutzer, hieß es in der Entscheidung. Der Klub habe seinen unmittelbaren Besitz an der Rennbahn bereits durch die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Stadt verloren. Die Stadt hatte im Juli ihre Räumungsklage vor dem Oberlandesgericht durchgesetzt und kurze Zeit später das Rennbahngelände übernommen.

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