Frankfurt am Main:Nachbarin fast zu Tode stranguliert: Prozess

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat der Angeklagte im Prozess um eine lebensgefährliche Attacke auf seine Nachbarin ein Geständnis abgelegt. Das sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft am Donnerstag nach dem Auftakt des Verfahrens. Die Anklage wirft dem 26-Jährigen vor dem Landgericht Frankfurt vor, im Juli vergangenen Jahres seine Nachbarin mit einem Kabel fast zu Tode stranguliert zu haben und spricht von versuchtem heimtückischen Mord.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat der Angeklagte im Prozess um eine lebensgefährliche Attacke auf seine Nachbarin ein Geständnis abgelegt. Das sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft am Donnerstag nach dem Auftakt des Verfahrens. Die Anklage wirft dem 26-Jährigen vor dem Landgericht Frankfurt vor, im Juli vergangenen Jahres seine Nachbarin mit einem Kabel fast zu Tode stranguliert zu haben und spricht von versuchtem heimtückischen Mord.

Der Angeklagte soll damals an der Wohnungstür des 61 Jahre alten Opfers geklingelt haben. Unter dem Vorwand, eine „Überraschung“ für sie mitgebracht zu haben, forderte er die Frau auf, ihre Augen zu schließen. Dann strangulierte er sie laut Anklage mit einem Fernsehkabel. Nachdem der mutmaßliche Täter seinen ebenfalls im Hause wohnenden Vater informiert hatte, veranlasste dieser die Rettung der bewusstlosen Frau. Die musste nach der Tat rund einen Monat im Krankenhaus bleiben. Was den Angeklagten zu der Tat trieb, blieb zunächst auch vor dem Landgericht im Dunkeln.

Der Zeugenaussage eines Verwandten der Frau zufolge trug das Opfer schwere psychische Folgen davon. Sie habe dem Nachbarn arglos die Türe geöffnet, weil sich dieser schon früher einmal in ihrer Wohnung nützlich gemacht, Wände geweißt und den Fernsehapparat eingestellt habe. In dem Prozess wird die Frau nicht aussagen müssen - auch der Angeklagte verzichtete auf eine persönliche Vernehmung. Bereits am ersten Verhandlungstag wurde deutlich, dass es in dem Prozess auch um eine mögliche Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus gehen wird.

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