Frankfurt am Main:Mit Scheinehen Aufenthaltsgenehmigungen erschwindelt

Wegen des Schwindels mit Aufenthaltsbescheinigungen für Nicht-EU-Bürger mit Hilfe von Scheinehen ist ein 58-Jähriger am Montag zu drei Jahren und drei Monaten...

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen des Schwindels mit Aufenthaltsbescheinigungen für Nicht-EU-Bürger mit Hilfe von Scheinehen ist ein 58-Jähriger am Montag zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Sein Sohn (34) und eine Frau (41) erhielten vom Landgericht Frankfurt wegen Beihilfe Bewährungsstrafen. (AZ 6330 Js 202267/17)

Die Angeklagten hatten laut Gericht in mindestens acht Fällen Ehen zwischen Frauen aus Rumänien und Nicht-EU-Bürgern arrangiert. Dazu gehörten auch gefälschte Mietbescheinigungen und Personaldokumente, mit denen schließlich die Freizügigkeit- und Arbeitserlaubnis für die Männer erreicht wurde. Im Anschluss reisten die „Ehefrauen“ wieder in ihre Heimat zurück. Für seine Dienste kassierte der Hauptangeklagte knapp 100 000 Euro. Nach dem Bekanntwerden der Vorfälle kam er im April dieses Jahres in Untersuchungshaft. Vor Gericht legten alle Angeklagten Geständnisse ab. Das Urteil ist rechtskräftig.

Parallel zu diesem Prozess sind noch zwei weitere Verfahren beim Landgericht Frankfurt anhängig, bei denen es ebenfalls um ausländerrechtliche Verstöße und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Scheinehen geht.

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