Frankfurt am Main:Mit fiktiven Beraterverträgen Airline geschädigt

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Mit fiktiven Beraterverträgen hat er die Lufthansa um rund 150 000 Euro geschädigt, nun ist ein 43 Jahre Mann vom Frankfurter Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte, ein Filmproduzent, hatte zwischen 2009 und Oktober 2010 Rechnungen eingereicht, obwohl er für das Unternehmen überhaupt keine Leistungen erbracht hatte.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Mit fiktiven Beraterverträgen hat er die Lufthansa um rund 150 000 Euro geschädigt, nun ist ein 43 Jahre Mann vom Frankfurter Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte, ein Filmproduzent, hatte zwischen 2009 und Oktober 2010 Rechnungen eingereicht, obwohl er für das Unternehmen überhaupt keine Leistungen erbracht hatte.

Die fiktiven Verträge waren Teil eines komplexen Betrugs, den die damalige Lebensgefährtin des Mannes zu verantworten hatte. Sie arbeitete bei dem Unternehmen als Sekretärin. Um ihrem Lebensgefährten zu imponieren, hatte sie Aufträge für Werbefilme fingiert und erteilt. Der Filmemacher rechnete über Jahre hinweg rund 2,3 Millionen Euro mit der Airline ab, die von ihm tatsächlich produzierte Filme niemals zu Gesicht bekommen hatte.

In einem ersten Prozess waren die Lebensgefährtin 2013 wegen Untreue zu vier Jahren und der Produzent wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil gegen den 43-Jährigen jedoch aufgehoben. Die Bundesrichter zeigten sich nicht überzeugt, dass er von den Machenschaften seiner Lebensgefährtin gewusst und diese unterstützt habe. Das Landgericht schloss sich im zweiten Prozess dieser Einschätzung an. Insofern wurden dem Mann nun nur die fiktiven Beraterverträge zur Last gelegt, für die er nie eine Beratung erbracht hatte. 

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