Frankfurt am Main:Mehr als zehn Jahre Haft nach Schüssen unter Rockern

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Prozess um eine Fehde im Rockermilieu mit Schüssen in der Frankfurter Innenstadt ist der Angeklagte zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt stellte am Mittwoch versuchten Mord, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung fest. Die Tat sei wohl nicht von langer Hand geplant gewesen, aber auch kein Zufallsereignis gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Prozess um eine Fehde im Rockermilieu mit Schüssen in der Frankfurter Innenstadt ist der Angeklagte zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt stellte am Mittwoch versuchten Mord, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung fest. Die Tat sei wohl nicht von langer Hand geplant gewesen, aber auch kein Zufallsereignis gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Der 57-Jährige aus der Hells-Angels-Szene war angeklagt, am Himmelfahrtstag 2016 Schüsse auf einen 41-jährigen Kontrahenten abgegeben zu haben, der mit dem Auto in der Frankfurter City unterwegs war. Ein zweiter Mann, der als erster das Feuer auf den Rivalen eröffnete und ihn lebensgefährlich verletzte, ist nach wie vor auf der Flucht.

Mit den Schüssen sollte dem 41-Jährigen, der wenige Monate zuvor aus den Hells Angels ausgeschlossen worden war, eine Abreibung verpasst und die Ehre des eigenen Charters wieder hergestellt werden, so das Gericht zum Tatmotiv. Der Angeklagte und seine Gruppe hätten Selbstjustiz geübt und seien Teil einer Parallelgesellschaft, die ganz bewusst Regeln breche und nach ihren eigenen Gesetzen lebe, befand das Gericht. Das kann der Rechtsstaat nicht dulden.

Die von dem Angeklagten geschilderte Version einer angeblichen Notwehr wollte das Gericht dem Angeklagten nicht abnehmen. Es sei nicht überzeugend, dass der 41-Jährige die zahlenmäßig haushoch überlegene Gruppe angegriffen und dabei das Leben seiner auf dem Beifahrersitz sitzenden Lebensgefährtin und seines ebenfalls durch Schüsse verletzten Cousins auf dem Rücksitz riskiert hätte. Vielmehr habe die Gruppe um den Angeklagten das Fahrzeug des 41-Jährigen von drei Seiten umzingelt - eine koordinierte, abgesprochene Aktion. Das Opfer habe in der Falle gesessen.

Das Schwurgericht verurteilte den Mann auch wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes. Zudem betonte die Vorsitzende Richterin, die Schüsse am Himmelfahrtstag hätten viele unbeteiligte Menschen in Panik versetzt und für Chaos gesorgt. Viele Zeugen hätten an einen Terroranschlag oder einen Amoklauf geglaubt, als plötzlich in der belebten Innenstadt Schüsse fielen.

Der 57-Jährige, der gegen das Urteil noch Revision einlegen kann, verfolgte die Urteilsbegründung weitgehend ungerührt. Ehe er wieder abgeführt wurde, winkte er lächelnd seinen zahlreich erschienenen Freunden im Zuschauerraum zu und bekundete mit erhobenem Daumen Optimismus.

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