Frankfurt am Main:Mann wegen Gewalt-Exzess gegen Lebensgefährtin vor Gericht

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach einem Exzess der Gewalt gegen seine Lebensgefährtin hat sich seit Mittwoch ein 33 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Frankfurt zu verantworten. Er soll die 28 Jahre alte Mutter zweier gemeinsamer Kinder unter anderem mit einem Hammer auf die Fußzehen und Fingernägel geschlagen sowie sie mit einem heißen Teppichmesser am Arm verletzt haben. In die blutende Wunde der damals hochschwangeren Frau streute er laut Anklage auch noch Salz. Hintergrund der sich über mehrere Tage hinziehenden Gewalttaten war ein angeblicher Seitensprung der Frau. Er stiftete sie schließlich auch noch dazu an, ihren Bekannten wegen einer Vergewaltigung zu Unrecht anzuzeigen.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach einem Exzess der Gewalt gegen seine Lebensgefährtin hat sich seit Mittwoch ein 33 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Frankfurt zu verantworten. Er soll die 28 Jahre alte Mutter zweier gemeinsamer Kinder unter anderem mit einem Hammer auf die Fußzehen und Fingernägel geschlagen sowie sie mit einem heißen Teppichmesser am Arm verletzt haben. In die blutende Wunde der damals hochschwangeren Frau streute er laut Anklage auch noch Salz. Hintergrund der sich über mehrere Tage hinziehenden Gewalttaten war ein angeblicher Seitensprung der Frau. Er stiftete sie schließlich auch noch dazu an, ihren Bekannten wegen einer Vergewaltigung zu Unrecht anzuzeigen.

Im November 2016 wurde er deshalb vom Amtsgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte, der die Vorwürfe vehement bestritten hatte, legte gegen diese Verurteilung jedoch Berufung ein. Zu Beginn des Berufungsprozesses äußerte sich der gelernte Rettungssanitäter jedoch nur zu seinen persönlichen Verhältnissen. Im ersten Prozess hatte er angegeben, die Lebensgefährtin sei psychisch labil und neige zur Selbstverstümmelung. Die Anklage stützt sich allerdings auf medizinische Gutachten und Zeugenaussagen, die bei den Narben und Wunden eindeutig von einer Fremdeinwirkung ausgingen. Das Amtsgericht sprach dem Opfer deshalb auch noch 9000 Euro Schmerzensgeld zu.

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