Frankfurt am Main:Haftstrafe für Kapitalanlage-Betrug: 840 000 Euro Schaden

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Anlagebetrügereien mit angeblichen Projekten kommunaler Wirtschaftsförderung ist ein 42 Jahre alter Projektentwickler am Freitag vom Landgericht Frankfurt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter gingen von einem Schaden in Höhe von 840 000 Euro aus, bezogen in ihr Urteil allerdings auch eine frühere Verurteilung des Mannes wegen ähnlicher Taten mit ein. Drei weitere Angeklagte, die in untergeordneter Funktion an den Betrügereien beteiligt waren, erhielten Bewährungsstrafen.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Anlagebetrügereien mit angeblichen Projekten kommunaler Wirtschaftsförderung ist ein 42 Jahre alter Projektentwickler am Freitag vom Landgericht Frankfurt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter gingen von einem Schaden in Höhe von 840 000 Euro aus, bezogen in ihr Urteil allerdings auch eine frühere Verurteilung des Mannes wegen ähnlicher Taten mit ein. Drei weitere Angeklagte, die in untergeordneter Funktion an den Betrügereien beteiligt waren, erhielten Bewährungsstrafen.

Der Hauptangeklagte hatte bereits 2010 insgesamt 17 Anlegern hohe Renditen versprochen, wenn sie ihr Kapital in die Entwicklung spezieller Wirtschaftsförderungsprogramme stecken sollten. Nach den Erkenntnissen des Gerichts war jedoch zu keinem Zeitpunkt ein solches Projekt tatsächlich geplant. Das eingehende Geld sei vielmehr von Anfang an für eigene Zwecke ausgegeben worden.

Drei der Angeklagten waren bereits 2016 in Frankfurt wegen Anlagebetruges verurteilt worden. Damals ging es um die Entwicklung eines Sektgetränks in Dosen, in das die Anleger rund 180 000 Euro gesteckt hatten.

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