Frankfurt am Main:Geldauflage für Stinkbombe bei Einheits-Feier

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Er trat beim Fest zum 25. Jahrestag der Deutschen Einheit im Zelt der Bundesregierung absichtlich auf eine Stinkbombe, nun muss ein 28-Jähriger dafür 900 Euro zahlen. Im Gegenzug zu dieser Geldauflage wurde das Strafverfahren gegen den Mann vor dem Amtsgericht Frankfurt am Mittwoch wegen "geringer Schuld" eingestellt.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Er trat beim Fest zum 25. Jahrestag der Deutschen Einheit im Zelt der Bundesregierung absichtlich auf eine Stinkbombe, nun muss ein 28-Jähriger dafür 900 Euro zahlen. Im Gegenzug zu dieser Geldauflage wurde das Strafverfahren gegen den Mann vor dem Amtsgericht Frankfurt am Mittwoch wegen „geringer Schuld“ eingestellt.

Der Mann hatte damals - im Oktober 2015 - das vollbesetzte Zelt auf dem Frankfurter Rossmarkt betreten, kurz darauf machten sich unangenehme Gerüche breit. Von Sicherheitskräften wurde er als Urheber der Geruchsbelästigung ausgemacht. Bei der Stinkbombe handelte es sich um eine Glasampulle mit Buttersäure. Einem Sachverständigen in dem Verfahren zufolge handelt es sich dabei um eine für Stinkbomben typische Substanz, von der bis auf die Geruchsbelästigung keine weitere Schädigung ausgehe. Die Staatsanwaltschaft ging deshalb auch nur von einer versuchten gefährlichen Körperverletzung aus.

Der Angeklagte hatte sich für die Tat entschuldigt. Weil es sich beim Tatort um das Zelt der Bundesregierung handelte, bestimmte das Gericht die Staatskasse zur Empfängerin des Geldes. „Protest ist gut,  beim nächsten Mal aber bitte etwas pfiffiger und intelligenter“, sagte die Amtsrichterin in Richtung des Angeklagten.

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