Frankfurt am Main:Fünf Jahre und zwei Monate Haft nach Messerattacke

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach einer blutigen Attacke mit einem Messer und einer Fleischgabel im Kurpark von Bad Homburg ist ein 48-Jähriger am Freitag in Frankfurt zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht ging von Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlag aus. Die Tat hatte sich bereits im Juni 2014 bei einem zufälligen Zusammentreffen des Angeklagten, seiner geschiedenen Ehefrau, des Sohnes und eines Onkels der Frau in dem stark frequentierten Park ereignet. Nachdem er den Onkel irrtümlicherweise für den neuen Liebhaber der Frau gehalten hatte, versetzte der Türke der Frau einen Faustschlag ins Gesicht. Kurze Zeit später holte er aus einer nahen Gaststätte Messer und Fleischgabel und versuchte dreimal, den Verwandten zu erstechen. Nur durch eine Umhängetasche und deren Inhalt konnte das Opfer vor tieferen Stichen bewahrt werden.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach einer blutigen Attacke mit einem Messer und einer Fleischgabel im Kurpark von Bad Homburg ist ein 48-Jähriger am Freitag in Frankfurt zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht ging von Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlag aus. Die Tat hatte sich bereits im Juni 2014 bei einem zufälligen Zusammentreffen des Angeklagten, seiner geschiedenen Ehefrau, des Sohnes und eines Onkels der Frau in dem stark frequentierten Park ereignet. Nachdem er den Onkel irrtümlicherweise für den neuen Liebhaber der Frau gehalten hatte, versetzte der Türke der Frau einen Faustschlag ins Gesicht. Kurze Zeit später holte er aus einer nahen Gaststätte Messer und Fleischgabel und versuchte dreimal, den Verwandten zu erstechen. Nur durch eine Umhängetasche und deren Inhalt konnte das Opfer vor tieferen Stichen bewahrt werden.

Weil der Täter zunächst nicht in Haft war, zog sich das Verfahren über Jahre in die Länge. Nach der Verkündung des Urteils, das im Strafmaß mehr als zwei Jahre über dem Antrag der Staatsanwaltschaft lag, wurde der Angeklagte im Gerichtssaal verhaftet und in Handschellen abgeführt. Es bestehe Fluchtgefahr, hieß es zur Begründung. Der 48-Jährige hatte die Tat als Notwehr bezeichnet, was ihm das Gericht aber nicht glaubte.

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