Frankfurt am Main:Ex-Freundin mit 18 Messerstichen getötet: Lebenslange Haft

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Die Außenfassade des Land- und Amtsgerichtes. (Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/Archivbild)

Er wollte die Trennung nicht akzeptieren, stach 18 mal auf seine ehemalige Lebensgefährtin ein. Am Donnerstag hat das Landgericht Frankfurt einen 35 Jahre alten...

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Er wollte die Trennung nicht akzeptieren, stach 18 mal auf seine ehemalige Lebensgefährtin ein. Am Donnerstag hat das Landgericht Frankfurt einen 35 Jahre alten Mann aus dem südhessischen Pfungstadt wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah in seinem Urteil das Mordmerkmal der Heimtücke. Der Mann hatte die drei Jahre jüngere Ärztin im Februar vor ihrem Wohnhaus in Frankfurt mit 18 Messerstichen getötet. Dem für die Frau nach Ansicht des Gerichts völlig überraschenden Angriff war ein erfolgloses Gespräch über die Beziehung vorausgegangen. AZ 3590 Js 207706/19

„Das Opfer hatte keine Chance“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Zwar habe es in der Vergangenheit schon einmal einen gewalttätigen Übergriff gegeben. Doch die Ärztin habe nicht ahnen können, dass sich ihr ehemaliger Freund am Tattag mit einem ganzen Arsenal an Küchenmessern bewaffnen würde. „Der Angeklagte hat sein Opfer umbringen, gezielt die Aorta treffen wollen“, hieß es im Urteil. Es habe sich um einen Mord aus Heimtücke gehandelt. Die Tat sei im Zusammenhang mit der „narzisstischen Persönlichkeit“ des Angeklagten zu sehen.

Die Schwurgerichtskammer ging nicht von einer eingeschränkten Schuld- und Steuerungsfähigkeit aus. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten lediglich „depressive Phasen ohne Krankheitswert“ attestiert. Auch eine Affekttat scheide in Anbetracht der „langen Vorbereitungsphase“ aus, hieß es. So sei der Mann eigens aus Südhessen nach Frankfurt angereist. Nach der Tat fuhr er wieder nach Hause und fütterte dort seinen Hund. Später wurde er festgenommen. Vor Gericht bezeichnete er die Tötung der Frau als „Verzweiflungstat“.

Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls lebenslange Haft wegen Mordes verlangt, die Rechtsanwälte der in der Nebenklage vor Gericht vertretenen Eltern der Getöteten darüber hinaus die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das Gericht konnte allerdings kein dafür notwendiges zweites Mordmerkmal erkennen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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