Frankfurt am Main:Ex-Bürgermeister von Eschborn zu Geldstrafe verurteilt

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild)

Der frühere Bürgermeister von Eschborn, Mathias Geiger, muss wegen Geheimnisverrats eine Geldstrafe von 14 700 Euro zahlen. Das Landgericht Frankfurt verhängte...

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der frühere Bürgermeister von Eschborn, Mathias Geiger, muss wegen Geheimnisverrats eine Geldstrafe von 14 700 Euro zahlen. Das Landgericht Frankfurt verhängte am Dienstag 140 Tagessätze gegen den FDP-Politiker und reduzierte damit die im ersten Prozess im Dezember 2018 verhängte Strafe von 30 600 Euro (180 Tagessätze). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geiger könne nicht wegen des ursprünglich ebenfalls angeklagten Verstoßes gegen das Steuergeheimnis verurteilt werden, weil er die vertraulichen Steuerdaten nicht als Amtsträger an einen befreundeten Rechtsanwalt weitergegeben habe, hieß es im neuen Urteil. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor unter diesem Gesichtspunkt der Revision Geigers stattgegeben und das erste Urteil teilweise aufgehoben. Die Strafkammer erledigte diesen Komplex nun durch Einstellung des Verfahrens (Az.: 7740 Js 202059/15).

Geiger hatte 2011 noch in seiner Eigenschaft als Beigeordneter der Kommune im Main-Taunus-Kreis zahlreiche Dokumente der Stadtverwaltung abfotografiert und dem Anwalt sowie einem Journalisten weitergegeben. Damit sollte nach Feststellungen der Richter sein Vorgänger im Amt in Anbetracht der bevorstehenden Bürgermeisterwahl in Misskredit gebracht werden. Bereits im ersten Prozess hatte Geiger den Geheimnisverrat eingeräumt.

Geiger war 2013 zum Bürgermeister von Eschborn gewählt worden, bei der Wahl 2019 unterlag er nach seiner zwischenzeitlichen Verurteilung dem CDU-Herausforderer Adnan Shaikh. Der Rechtsanwalt, der die Daten weitergeleitet bekam, wurde Ende Oktober 2019 wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat zu einer Geldstrafe von 2800 Euro (40 Tagessätze) verurteilt, weil er die Interna an einen Journalisten weitergab.

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