Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Auch mehr als ein Jahr nach der Anklageerhebung wartet der Eschborner Bürgermeister Mathias Geiger weiter auf seinen Prozess. Die mit der Sache betraute Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt sei derzeit mit umfangreichen Haftsachen stark beansprucht, sagte Gerichtssprecher Werner Gröschel am Dienstag. Prozesse gegen Angeklagte in Untersuchungshaft hätten bei der Terminierung grundsätzlich Vorrang.
Gegen Geiger lagen bislang zwei verschiedene Anklagen der Staatsanwaltschaft vor. Die ursprüngliche Anklageschrift geht von der Verletzung von Dienst- und Steuergeheimnissen sowie Verleumdung und falscher Verdächtigung aus. In der zweiten, im November vergangenen Jahres erhobenen Anklage wurde wiederum falsche Verdächtigung und versuchter Prozessbetrug genannt. Wie Gröschel sagte, sind diese Anklagepunkte mittlerweile vom Gericht fallengelassen worden, da die anderen schwerwiegender seien. Nur wenn sich die Vorwürfe der ersten Anklageschrift in dem Prozess nicht nachweisen ließen, könne das Strafverfahren um die zweite Anklageschrift wieder aufgenommen werden.