Frankfurt am Main:Ehefrau heißes Öl ins Gesicht geschüttet: Vier Jahre Haft

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Er schüttete seiner Ehefrau heißes Öl ins Gesicht: Am Donnerstag ist ein 53 Jahre alter Familienvater deswegen in Frankfurt zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter am Landgericht gingen von gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung aus. Das Opfer hatte Glück im Unglück, da sich die Haut nach dem Angriff wieder weitgehend regenerierte und so gut wie keine dauerhaften Entstellungen zurückblieben.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Er schüttete seiner Ehefrau heißes Öl ins Gesicht: Am Donnerstag ist ein 53 Jahre alter Familienvater deswegen in Frankfurt zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter am Landgericht gingen von gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung aus. Das Opfer hatte Glück im Unglück, da sich die Haut nach dem Angriff wieder weitgehend regenerierte und so gut wie keine dauerhaften Entstellungen zurückblieben.

Die Tat hatte sich im April in der Wohnung der Familie in Frankfurt-Bornheim ereignet. Die Ehefrau und die beiden Söhne wollten nach mehreren schweren Auseinandersetzungen gerade in Richtung Hotel aufbrechen. Ohne Vorwarnung schüttete der Mann das zuvor auf dem Herd erhitzte Pflanzenöl der Frau ins Gesicht. Das schnelle Eingreifen des älteren Sohnes verhinderte schlimmere Folgen. Er goss seiner Mutter kaltes Wasser ins Gesicht und alarmierte den Notarzt, während der Vater aus der Wohnung floh.

In der Urteilsbegründung fand der Vorsitzende Richter deutliche Worte für den Angeklagten: „Ihre Gesinnung ist abscheulich und menschenverachtend, so wie wir es auch beim Strafgericht bisher nur selten erlebt haben.“ Im Strafmaß lag das Gericht sogar noch höher als die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte. Der Verteidiger, der auf zwei Jahre Bewährung plädiert hatte, kündigte Revision gegen das Urteil an.

Im Prozess hatte der Angeklagte die Tat bedauert. Die Ehefrau sagte nicht aus. Der inzwischen 15 Jahre alte Sohn aber habe durch eine „bemerkenswerte Aussage“ dazu beigetragen, dass der Vater habe verurteilt werden können, hieß es im Urteil.

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