Frankfurt am Main:Buchhalterin überwies sich 165 000 Euro: Bewährung

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine frühere Buchhalterin einer Frankfurter Bank ist am Montag wegen Betruges und Untreue zu zwei Jahren Bewährungsstrafe und Schadenswiedergutmachung verurteilt worden. Das Amtsgericht ging von 33 Einzelfällen aus, bei denen die im Unternehmen mit der Begleichung von Rechnungen befasste Angestellte insgesamt rund 165 000 Euro auf ihr eigenes Konto überwies. Erst als ihre kontoführende Bank wegen der häufigen Geldeingänge eine Geldwäsche-Verdachtsanzeige aufgab, wurden die Unregelmäßigkeiten bemerkt und die Angestellte entlassen.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine frühere Buchhalterin einer Frankfurter Bank ist am Montag wegen Betruges und Untreue zu zwei Jahren Bewährungsstrafe und Schadenswiedergutmachung verurteilt worden. Das Amtsgericht ging von 33 Einzelfällen aus, bei denen die im Unternehmen mit der Begleichung von Rechnungen befasste Angestellte insgesamt rund 165 000 Euro auf ihr eigenes Konto überwies. Erst als ihre kontoführende Bank wegen der häufigen Geldeingänge eine Geldwäsche-Verdachtsanzeige aufgab, wurden die Unregelmäßigkeiten bemerkt und die Angestellte entlassen.

Vor Gericht legte die 47-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. Sie habe das veruntreute Geld weitgehend „zur Hebung des Lebensstandards“ verwendet sowie damit bestehende Schulden zurückgezahlt. Nachdem sie auch als Buchhalterin beruflich wieder Fuß fassen konnte, habe sie mittlerweile rund 35 000 Euro an ihre früheren Arbeitgeberin zurückgezahlt. Vor diesem Hintergrund hielten Gericht und Staatsanwaltschaft die zweijährige Bewährungsstrafe „gerade noch für ausreichend“. Gegen einen Gefängnisaufenthalt spreche auch die Familie der Angeklagten mit drei kleinen Kindern.

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