Frankfurt am Main:Beim Grillen 17-Jährigen verbrannt

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil sie bei einer Grillparty leichtfertig Brandverletzungen an den Beinen eines 17-Jährigen verursacht hatte, muss eine 41 Jahre alte Frau 1500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Im Gegenzug stellte das Amtsgericht Frankfurt am Mittwoch das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil sie bei einer Grillparty leichtfertig Brandverletzungen an den Beinen eines 17-Jährigen verursacht hatte, muss eine 41 Jahre alte Frau 1500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Im Gegenzug stellte das Amtsgericht Frankfurt am Mittwoch das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.

Die Angeklagte hatte bei dem Grillfest im Mai vergangenen Jahres Spiritus auf die glühende Holzkohle geschüttet und damit eine hohe Stichflamme verursacht. Weil der 17-Jährige sehr nahe am Grill stand, erlitt er Brandverletzungen zweiten und dritten Grades an den Beinen. Fünf Wochen hatte er starke Schmerzen.

Vor Gericht entschuldigte sich die Angeklagte, die sich als „psychisch krank und depressiv“ bezeichnete, für den Vorfall. Weil laut Gericht und Staatsanwaltschaft vor allem das Wohl des Verletzten im Mittelpunkt des Verfahrens stehen sollte, verzichtete die Richterin auf eine Verurteilung der Angeklagten und stellte das Verfahren stattdessen gegen die Schmerzensgeldauflage ein.

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