Frankfurt am Main:Anwalt vom Vorwurf des Parteiverrates freigesprochen

In einem Trennungsprozess hat ein 52 Jahre alter Rechtsanwalt nacheinander den Mann und die Frau vertreten. Dennoch sprach das Landgericht Frankfurt am Dienstag...

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - In einem Trennungsprozess hat ein 52 Jahre alter Rechtsanwalt nacheinander den Mann und die Frau vertreten. Dennoch sprach das Landgericht Frankfurt am Dienstag den Juristen vom Vorwurf des Parteiverrates frei. Das Gericht konnte dem Juristen keinen Tatvorsatz nachweisen. Grobe Fahrlässigkeit gebe es aber bei dieser Strafvorschrift nicht, hieß es im Urteil. AZ 3250 Js 248989/17

In dem Rechtsstreit war es vor allem um die Rückgabe einer „Morgengabe“ von 500 Goldmünzen im Wert von etwa 200 000 Euro gegangen. Zehn Monate, ehe er das Mandat der Ehefrau übernahm, hatte der Rechtsanwalt bereits den Ehemann in dieser Angelegenheit beraten. Das Amtsgericht sah deshalb einen Parteiverrat und verurteilte den Juristen zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (150 Tagessätze). Mit seiner Berufung beim Landgericht hatte der Anwalt jedoch Erfolg.

In der zweiten Instanz entschied das Gericht, dass der Angeklagte nicht ohne weiteres merken konnte, dass es sich bei den Mandanten um ein Ehepaar handele. Die Namen der aus dem Iran stammenden Eheleute seien unterschiedlich gewesen, zudem waren Vor- und Nachnamen mehrfach vertauscht worden. Die Staatsanwaltschaft, die ein Jahr Bewährungsstrafe beantragt hatte, erwägt Revision beim Oberlandesgericht.

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