Frankfurt am Main:Anleger büßten 3,2 Millionen Euro ein: Bewährungsstrafe

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil sie mit illegalen Kapitalanlagegeschäften mehr als 600 Geldanlegern rund 3,2 Millionen Euro aus der Tasche gezogen haben, sind zwei 37 und 68 Jahre alte Geschäftsleute vom Landgericht Frankfurt zu Bewährungsstrafen von zwölf beziehungsweise elf Monaten verurteilt worden. Zusätzlich müssen die Männer rund 620 000 Euro an die Staatskasse zahlen (Wertabschöpfung) sowie Bewährungsauflagen in Höhe von 50 000 und 80 000 Euro erfüllen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Statt des ursprünglich angeklagten Betruges sei nach elf Monaten Hauptverhandlung lediglich das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften übrig geblieben, das nach dem Kreditwesengesetz strafbar sei.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil sie mit illegalen Kapitalanlagegeschäften mehr als 600 Geldanlegern rund 3,2 Millionen Euro aus der Tasche gezogen haben, sind zwei 37 und 68 Jahre alte Geschäftsleute vom Landgericht Frankfurt zu Bewährungsstrafen von zwölf beziehungsweise elf Monaten verurteilt worden. Zusätzlich müssen die Männer rund 620 000 Euro an die Staatskasse zahlen (Wertabschöpfung) sowie Bewährungsauflagen in Höhe von 50 000 und 80 000 Euro erfüllen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Statt des ursprünglich angeklagten Betruges sei nach elf Monaten Hauptverhandlung lediglich das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften übrig geblieben, das nach dem Kreditwesengesetz strafbar sei.

Die Kunden wurden 2010/11 besonders mit der Umwandlung angeblich unattraktiver Lebensversicherungen in Kapitalanlagen in Gold und Wertpapieren geködert, die innerhalb von 17 Jahren das Zweieinhalbfache der Einlagesumme erbrächten. Am Ende versickerte jedoch ein Großteil des Geldes und die Anleger standen mit leeren Händen da.

Laut Urteil liegt gleichwohl kein strafbarer Betrug vor, weil die Renditeversprechen der Angeklagten in einem realistischen Rahmen gelegen hätten. Der Verlust sei mit dem allgemeinen Risiko bei Geldanlagen in Wertpapieren zu erklären. Die Verurteilung erkläre sich allein mit der fehlenden Erlaubnis der Aufsichtsbehörde Bafin, so die Richter.

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