Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein von einem Verbindungsmann der Polizei überführter Drogendealer ist vom Landgericht Frankfurt zu acht Jahren Haft verurteilt worden. In dem Verfahren gegen den 50-Jährigen ging es um drei Heroingeschäfte. Der Mann soll Anfang dieses Jahres zunächst zweimal je ein Kilogramm Heroin für jeweils 17 000 Euro an den V-Mann der Polizei verkauft haben. Als der V-Mann auch noch ein Geschäft mit über 20 Kilogramm für 320 000 Euro eingefädelt hatte, wurde der Drogenhändler bei der Übergabe in seiner Wohnung im Frankfurter Ostend festgenommen.
Ein zweiter, 56 Jahre alter Angeklagter, der beim ersten Verkauf mitgewirkt hatte, erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Beide Angeklagten hatten die Taten weitgehend gestanden. Maßgeblich für die hohe Strafe für den 50-Jährigen war unter anderem die große Menge, der hohe Preis und die Gefährlichkeit der Droge Heroin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.