Frankfurt am Main:27 Jahre alter Raubmord bleibt ungesühnt: Freispruch

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein bereits mehr als 27 Jahre zurückliegender Raubmord an einer damals 90 Jahre alten Rentnerin bleibt ungesühnt. Ein seit Anfang November vor dem Landgericht Frankfurt wegen Mordes aus Habgier angeklagter 46-Jähriger wurde freigesprochen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Wichtige Details wie beispielsweise die genaue Todesursache sowie die Rolle eines weiteren Mittäters hätten in der Beweisaufnahme nicht geklärt werden können. (AZ 3690 Js 201558/17)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein bereits mehr als 27 Jahre zurückliegender Raubmord an einer damals 90 Jahre alten Rentnerin bleibt ungesühnt. Ein seit Anfang November vor dem Landgericht Frankfurt wegen Mordes aus Habgier angeklagter 46-Jähriger wurde freigesprochen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Wichtige Details wie beispielsweise die genaue Todesursache sowie die Rolle eines weiteren Mittäters hätten in der Beweisaufnahme nicht geklärt werden können. (AZ 3690 Js 201558/17)

Die 90-Jährige war im September 1991 in ihrer Wohnung im Frankfurter Bahnhofsviertel von einem Einbrecher überrascht worden. Laut Anklage starb sie an „stumpfer Gewaltanwendung“. Der Täter flüchtete mit dem Schmuck des Opfers. Zunächst konnte ein Tatverdächtiger überhaupt nicht ermittelt werden.

Erst nach der Einreise des zwischenzeitlich in seine Heimat abgeschobenen Türken im Herbst 2017 gab es Anhaltspunkte auf seine Täterschaft. Vor Gericht räumte der Mann zwar ein, möglicherweise in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein. Erinnerung an eine Begegnung mit der Rentnerin oder gar an deren Tötung habe er nicht. Überdies sei auch noch ein unbekannter Mittäter in der Wohnung gewesen.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte sich nach dem mehrwöchigen Prozess für einen Freispruch aus Mangel an stichhaltigen Beweisen ausgesprochen. Die Rechtsanwältin der als Nebenkläger aufgetretenen Nachkommen der Toten aber kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an.

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