Frankfurt am Main:27-jähriger Unfallfahrer zu Gefängnis verurteilt

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er unter Drogeneinfluss einen Verkehrsunfall mit einem Todesopfer und sechs teils schwer Verletzten verursacht hat, ist ein 27 Jahre alter Autofahrer am Freitag vom Amtsgericht Frankfurt zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht ging von fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung aus und sperrte darüber hinaus den Führerschein für mindestens zwei Jahre.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er unter Drogeneinfluss einen Verkehrsunfall mit einem Todesopfer und sechs teils schwer Verletzten verursacht hat, ist ein 27 Jahre alter Autofahrer am Freitag vom Amtsgericht Frankfurt zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht ging von fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung aus und sperrte darüber hinaus den Führerschein für mindestens zwei Jahre.

Nachdem er kurz zuvor aufputschende Amphetamine konsumiert hatte, war der Angeklagte im September 2015 gemeinsam mit mehreren Bekannten zu einer Spritztour nach Frankfurt aufgebrochen. Obwohl er am Mainufer in Sachsenhausen ortsunkundig war, fuhr er mit 75 bis 85 Stundenkilometer in eine Kurve. Er übersah dabei eine Verkehrsinsel und schleuderte mit seinem Fahrzeug gegen ein entgegenkommendes Auto, mit dem ein Familienvater mit drei Söhnen unterwegs war. Ein Elfjähriger starb noch am Unfallort, die beiden anderen Kinder sowie der Vater wurden schwer verletzt. Auch drei Insassen des Unfallautos wurden erheblich in Mitleidenschaft gezogen.

Vor Gericht machte der Angeklagte einen geknickten Eindruck und entschuldigte sich bei dem Familienvater und den anderen Opfern. Die Amphetamine wollte er allerdings schon einige Tage zuvor eingenommen haben, was jedoch ein Sachverständiger widerlegte. Gericht und Staatsanwaltschaft sahen in Anbetracht der „massiven Pflichtwidrigkeit“ und der gravierenden Folgen keine Möglichkeit für eine Bewährungsstrafe. Darüber hinaus hatte sich der Mann auch in seiner polnischen Heimat bereits wegen Straßenverkehrsdelikten gerichtlich zu verantworten und musste deshalb bereits eine längere Haftstrafe verbüßen.

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