Frankfurt am Main:16 Monate Bewährungsstrafe nach Faustschlag vor Gaststätte

Wegen eines rabiaten Faustschlags vor einer Frankfurter Gaststätte ist ein 58-Jähriger am Dienstag vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Bewährungsstrafe von 16...

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen eines rabiaten Faustschlags vor einer Frankfurter Gaststätte ist ein 58-Jähriger am Dienstag vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Außerdem muss er 300 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Der Vorfall hatte sich im Mai vergangenen Jahres nach einer Fußball-Übertragung in dem Lokal im Stadtteil Bornheim ereignet. Während der Übertragung soll es zu mehreren Zwischenbemerkungen des späteren Täters gekommen sein, die dem heute 63 Jahre alten Opfer missfielen und der deshalb den Angeklagten als „Antisemiten“ bezeichnete (AZ 6130 Js 235874/18).

Vor dem Lokal schlug der 58-Jährige dem Gericht zufolge mit solcher Wucht in das Gesicht seines Opfers, dass der Mann kurzzeitig das Bewusstsein verlor und er eine Woche lang mit einem Schädel-Hirn-Trauma im Krankenhaus bleiben musste. Vier Wochen war er krankgeschrieben.

Vor Gericht legte der Angeklagte ein Geständnis ab und entschuldigte sich bei dem Verletzten. Das Gericht verurteilte ihn schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung und sah keinen Hinweis auf eine antisemitisch motivierte Straftat. „Sie haben den Verletzten mit ihrem Schlag an den Rand des Todes gebracht“, sagte der Amtsrichter. Die Strafe müsse entsprechend hart ausfallen und auch mit den Arbeitsauflagen ergänzt werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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