Erfurt:Nach Ballstädt-Urteil: Revision eingelegt

Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. (Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild)

Die Urteile aus dem zweiten Ballstädt-Prozess wegen des Überfalls auf eine Kirmesgesellschaft sind nur teilweise rechtskräftig. Von den neun Verurteilten hätten...

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Erfurt (dpa/th) – Die Urteile aus dem zweiten Ballstädt-Prozess wegen des Überfalls auf eine Kirmesgesellschaft sind nur teilweise rechtskräftig. Von den neun Verurteilten hätten vier Revision gegen die Entscheidung des Landgericht Erfurt eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Unter denen, die Revision einlegten, sei auch der Hauptangeklagte. Die Staatsanwaltschaft hat – als Reaktion auf die Revisionen der Verurteilten – ebenfalls Rechtsmittel gegen diese vier Urteile eingelegt.

Das Landgericht Erfurt hatte es als erwiesen angesehen, dass die neun Verurteilten vor mehr als sieben Jahren eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt (Landkreis Gotha) brutal überfallen hatten. Dafür wurden sie im Rahmen eines umstrittenen Deals zu Bewährungsstrafen von einem Jahr beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Sie werden der rechtsextremen Szene zugeordnet und hatten die Tat vor Gericht gestanden.

Noch während der Prozess lief, war das Verfahren gegen zwei der insgesamt elf Angeklagten gegen Auflagen vorläufig eingestellt worden. Sie müssen jeweils mehrere Tausend Euro bezahlen. Erfüllen sie diese Auflage, wird das Verfahren gegen sie endgültig eingestellt.

© dpa-infocom, dpa:210720-99-448589/2

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