Erfurt:Haftstrafen für „Kreta“-Brandstifter

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Erfurt (dpa/th) - Nach einem schweren Brand in einem Erfurter Restaurant sind zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht sah die Schuld der beiden 32 und 34 Jahre alten Männer erwiesen und verurteilte am Dienstag in Erfurt sie wegen schwerer Brandstiftung zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und acht Monaten beziehungsweise vier Jahren und zwei Monaten. Für den älteren der beiden Männer soll Revision eingelegt werden.

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Erfurt (dpa/th) - Nach einem schweren Brand in einem Erfurter Restaurant sind zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht sah die Schuld der beiden 32 und 34 Jahre alten Männer erwiesen und verurteilte am Dienstag in Erfurt sie wegen schwerer Brandstiftung zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und acht Monaten beziehungsweise vier Jahren und zwei Monaten. Für den älteren der beiden Männer soll Revision eingelegt werden.

Nach Überzeugung der Richter legte das Duo aus Litauen vor etwa einem Jahr gemeinschaftlich im griechischen Restaurant „Kreta“ in der Erfurter Altstadt ein Feuer. Dabei wurde außer dem jüngeren Täter niemand verletzt. Es entstand aber erheblicher Sachschaden nicht nur im Restaurant, sondern auch in der darüber gelegenen Wohnung.

Der jüngere Mann zeigte sich im Prozess teilweise geständig. Er ließ allerdings übersetzen, dass er das Feuer aus Versehen verursacht habe. Diese Erklärung sei „allein bei lebensnaher Betrachtung nicht wirklich nachvollziehbar“, sagte der Vorsitzende Richter.

Der 34 Jahre alte Beschuldigte bestand dagegen bis zuletzt darauf, nicht an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Dafür gebe es in der Tat keine Beweise, räumte auch das Gericht ein. Aber die Indizienskette sei derart dicht, dass diese keinen Grund zum Zweifeln lasse. Unter anderem wurde eine Mütze mit DNA-Spuren des Mannes am Tatort gefunden.

Nicht bestätigt werden konnte im Laufe des Prozesses, die Annahme, dass das Feuer eine Auftragstat im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität gewesen sei. Ein Verteidiger der Männer erklärte, dass keine „Verquickung mafiöser Strukturen“ nachgewiesen werden konnte.

In der Urteilsbegründung hieß es, dass es zwar keine Feststellungen zu den Hintergründen gab. „Die Vermutung, dass es sich um eine Auftragstat gehandelt habe, mag aber nahe gelegen haben“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft geht nach wie vor von einem Hintergrund in den Clan-Strukturen der Landeshauptstadt aus.

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