Prozesse:Edathy scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe

Karlsruhe (dpa) - Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie gescheitert. Für die Durchsuchung seiner Wohnungen und Büros habe es einen begründeten Anfangsverdacht gegeben, befand das Bundesverfassungsgericht. Die Richter stellten zwar fest, dass der Durchsuchungsbeschluss Edathys Immunität als Abgeordneter verletzt habe. Edathys Beschwerde dagegen wiesen sie aber als unzulässig zurück - er hätte in dieser Sache zunächst den üblichen Rechtsweg beschreiten müssen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe (dpa) - Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie gescheitert. Für die Durchsuchung seiner Wohnungen und Büros habe es einen begründeten Anfangsverdacht gegeben, befand das Bundesverfassungsgericht. Die Richter stellten zwar fest, dass der Durchsuchungsbeschluss Edathys Immunität als Abgeordneter verletzt habe. Edathys Beschwerde dagegen wiesen sie aber als unzulässig zurück - er hätte in dieser Sache zunächst den üblichen Rechtsweg beschreiten müssen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: