Eberswalde:Prozess um Badetod: Anklage legt Berufung ein

Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild)

Wegen dem Badetod einer Grundschülerin im Werbellinsee (Landkreis Barnim) hat das Amtsgericht Eberswalde vier Pädagogen zu Geldstrafen verurteilt - das ist aus...

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Eberswalde/Berlin (dpa/bb) - Wegen dem Badetod einer Grundschülerin im Werbellinsee (Landkreis Barnim) hat das Amtsgericht Eberswalde vier Pädagogen zu Geldstrafen verurteilt - das ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu wenig. „Wir haben Berufung gegen das Urteil eingelegt“, sagte Ricarda Böhme, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) am Mittwoch auf Anfrage. „Die Strafhöhe ist zu milde.“ Die Behörde hatte Freiheitsstrafen nicht unter zehn Monaten beantragt - ausgesetzt zur Bewährung. Zunächst hatten die „Märkische Oderzeitung“ und die „B.Z.“ berichtet.

Das Gericht hatte die drei Lehrerinnen und eine Erzieherin im Alter zwischen 30 bis 52 Jahren am Montag wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen in Höhe von rund 4000 bis 10 100 Euro verurteilt - je nach Gehalt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Angeklagten ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten.

Die damals siebenjährige Grundschülerin aus Berlin-Neukölln, die nicht schwimmen konnte, war während eines Klassenausfluges am 6. Juni 2016 leblos aus dem Wasser gezogen und starb noch am selben Abend im Krankenhaus. Das Mädchen hätte in dem teils 1,20 tiefen Wasser nicht überall stehen können. Die vier Frauen wären verpflichtet gewesen, die Wassertiefe am Badeort genauestens festzustellen, hätten dies jedoch unterlassen, urteilte das Gericht. Für die Berufung ist das Landgericht Frankfurt (Oder) zuständig.

© dpa-infocom, dpa:210929-99-414850/3

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