Düsseldorf:Urteil: Parteien müssen Kleinspender nicht offenlegen

Politische Parteien müssen ihre Kleinspender nicht nennen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag entschieden und die Klage eines Langenfelders auch...

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Politische Parteien müssen ihre Kleinspender nicht nennen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag entschieden und die Klage eines Langenfelders auch in der Berufungsinstanz zurückgewiesen (Az.: 19 S 42/19). Er wollte die CDU Langenfeld zwingen, alle Parteispender der vergangenen zehn Jahre zu nennen. Es genüge nicht, nur Spenden über 10 000 Euro offenzulegen. Lokalpolitische Entscheidungen könnten auch mit Spenden unter 10 000 Euro beeinflusst werden.

Die Parteien müssten nach Artikel 21 des Grundgesetzes zwar öffentlich Rechenschaft über die Herkunft ihrer Mittel ablegen, aber nicht bei jedem einzelnen Bürger und nicht bei Spenden bis zu 10 000 Euro. Das sehe das Parteiengesetz so vor, betonte der Richter. Der Kläger kündigte an, das Gesetz in diesem Punkt vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen zu wollen.

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