Düsseldorf:Prozess um gestohlene Luxus-Kosmetik und Brautkleider: Haft

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Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild)

Im Prozess um mehr als 300 gestohlene Brautkleider und Luxus-Kosmetika im Wert von fast einer halben Million Euro sind vier Angeklagte verurteilt worden. Der...

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Prozess um mehr als 300 gestohlene Brautkleider und Luxus-Kosmetika im Wert von fast einer halben Million Euro sind vier Angeklagte verurteilt worden. Der 28-jährige Haupttäter aus Bottrop erhielt vom Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch eine Strafe von vier Jahren und acht Monaten Haft - außerdem ordnete das Gericht wegen Kokainsucht seine Unterbringung in einer Entzugsklinik an.

Seine gleichaltrige Ehefrau wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der Bruder des Haupttäters erhielt zwei Jahre auf Bewährung. Der vierte Angeklagte, ein mehrfach vorbestrafter 53-Jähriger, muss wegen Beihilfe für ein Jahr ins Gefängnis. Das Gericht berücksichtigte die Geständnisse der Angeklagten strafmildernd.

Über 30 Mal war der 28-Jährige in das Düsseldorfer Lager eines weltweiten agierenden Luxusgüterkonzerns eingestiegen und hatte dort kistenweise Luxuskosmetika im Wert von fast eine halben Million Euro gestohlen. Fünf Mal war sein älterer Bruder dabei, stellte das Gericht fest.

Ein Teil der Beute wurde in einem unter falschem Namen angemieteten Container im Düsseldorfer Hafen gebunkert. Dort fand die Polizei auch mehr als 300 Brautkleider, die im Juni 2020 in einem Düsseldorfer Brautmodengeschäft in der Stadtmitte gestohlen worden waren.

„Die Kleider habe ich nur auf Druck meines Drogendealers aufbewahrt“, hatte der 28-Jährige erklärt. Dafür habe ihm sein Dealer Schulden in Höhe von 2500 Euro erlassen. Zu widerlegen war ihm das nicht.

Die Ehefrau des Haupttäters hatte die Kosmetika online zum Verkauf angeboten. „Nur auf Druck meines Mannes“, hatte sie beteuert. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, die meisten Verteidiger signalisierten aber, auf eine Revision verzichten zu wollen.

© dpa-infocom, dpa:220629-99-850976/3

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