Düsseldorf:Fußfessel für Selbstmordversuch abgelegt: Arbeitsstunden

Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein verurteilter Totschläger muss 120 Arbeitsstunden leisten, weil er für einen Selbstmordversuch seine elektronische Fußfessel abgenommen hatte. Damit habe er seine Bewährungsauflagen verletzt, argumentierte die Staatsanwaltschaft und brachte den 49-Jährigen erneut vor Gericht. In erster Instanz war er sogar zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt, über die das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch verhandelte.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein verurteilter Totschläger muss 120 Arbeitsstunden leisten, weil er für einen Selbstmordversuch seine elektronische Fußfessel abgenommen hatte. Damit habe er seine Bewährungsauflagen verletzt, argumentierte die Staatsanwaltschaft und brachte den 49-Jährigen erneut vor Gericht. In erster Instanz war er sogar zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt, über die das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch verhandelte.

Seine 15-jährige Haftstrafe hatte der Mann bereits verbüßt, als er sich zum Suizid entschloss. Der Versuch scheiterte, der Mann überlebte. Ein Gutachter sagte, dass er beim Abnehmen der Fußfessel wegen einer starken Depression vermindert schuldfähig gewesen sei. Die Verteidigerin argumentierte, die Fußfessel habe sicherstellen sollen, dass sich der Mann von seiner Frau und seinem Sohn fernhalte. Daran habe er sich gehalten.

Daraufhin habe das Gericht das Verfahren mit Zustimmung aller Seiten eingestellt - bei Auferlegung der gemeinnützigen Arbeit, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch (Az.: 022 Ns 198/16). Die 15 Jahre Haft hatte der Mann für die Tötung zweier Menschen 2002 vom Landgericht in Dresden erhalten.

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