Dresden:„Sachsensumpf“: Angeklagte wegen Falschaussage verurteilt

Dresden (dpa/sn) - Im sogenannten "Sachsensumpf"-Prozess sind die beiden Angeklagten wegen uneidlicher Falschaussage zu Geldstrafen verurteilt worden. Eine frühere Referatsleiterin des Verfassungschutzes soll 14 000 Euro zahlen, ein ehemaliger Kriminalist 7000 Euro. Das Dresdner Landgericht sah es als erwiesen an, dass sie vor einem Untersuchungsausschuss des Landtages falsche Aussagen machten. Vom Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger wurden sie am Montag freigesprochen. Der "Sachsensumpf" sorgte 2007 für Schlagzeilen - Juristen und Politiker sollten in Netzwerke der organisierten Kriminalität verwickelt gewesen sein.

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Dresden (dpa/sn) - Im sogenannten „Sachsensumpf“-Prozess sind die beiden Angeklagten wegen uneidlicher Falschaussage zu Geldstrafen verurteilt worden. Eine frühere Referatsleiterin des Verfassungschutzes soll 14 000 Euro zahlen, ein ehemaliger Kriminalist 7000 Euro. Das Dresdner Landgericht sah es als erwiesen an, dass sie vor einem Untersuchungsausschuss des Landtages falsche Aussagen machten. Vom Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger wurden sie am Montag freigesprochen. Der „Sachsensumpf“ sorgte 2007 für Schlagzeilen - Juristen und Politiker sollten in Netzwerke der organisierten Kriminalität verwickelt gewesen sein.

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